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Verteidigung gegen Tatvorwürfe nach dem Strafgesetzbuch (StGB)

Ich verteidige Sie bei Vorwürfen aus dem allgemeinen Strafrecht. Zu diesen Vorwürfen gehören zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung, Betrug, Beleidigung, Urkundenfälschung, Totschlag, Leistungserschleichung (Schwarzfahren) und viele mehr. 






Verteidigung gegen Tatvorwürfe nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Die häufigsten Erscheinungsformen der Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sind Handel mit und Besitz und Anbau von Betäubungsmitteln. Oft hat man mit einem Verteidiger gute Chancen, eine mildere Strafe (oder eine Verfahrenseinstellung) zu erzielen. Ausschlaggebend ist der Wirkstoffgehalt der jeweiligen Menge. Zu beachten ist, dass die Mindeststrafen bei Straftaten im Sinne des BtMG vergleichsweise sehr hoch sind. Wer beispielsweise mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, dem droht Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. 
Verteidigung gegen verkehrsrechtliche Vorwürfe

Die häufigsten Verkehrsstraftaten sind unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
    Ich verteidige Sie selbstverständlich auch, wenn Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Da bei Verkehrsordnungswidrigkeiten über das Bußgeld hinaus noch weitere unangenehme Folgen drohen, wie Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg, Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis, ist es besonders wichtig, sich an einen Strafverteidiger zu wenden. Typische Verkehrsordnungswidrigkeiten sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, Benutzung eines Mobiltelefons durch den Fahrer oder Rotlichtverstöße. 
    Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden

    Ich verteidige natürlich auch Jugendliche und Heranwachsende. Die Auswirkungen eines Strafverfahrens in jungem Alter können besonders prägend sein. Dank der speziellen Regelungen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), das in vielen Teilen - unter anderem was die Bestrafung anbelangt- vom StGB abweicht, ist mit einer optimalen Verteidigung ein Ergebnis erreichbar, durch das das weitere Leben des Jugendlichen nicht nachhaltig negativ und im besten Fall sogar positiv beeinflusst wird.





    Verteidigung gegen verkehrsrechtliche Vorwürfe

    Die häufigsten Verkehrsstraftaten sind unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis.
      Ich verteidige Sie selbstverständlich auch, wenn Ihnen eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Da bei Verkehrsordnungswidrigkeiten über das Bußgeld hinaus noch weitere unangenehme Folgen drohen, wie Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg, Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis, ist es besonders wichtig, sich an einen Strafverteidiger zu wenden. Typische Verkehrsordnungswidrigkeiten sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, Benutzung eines Mobiltelefons durch den Fahrer oder Rotlichtverstöße. 
      Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden

      Ich verteidige natürlich auch Jugendliche und Heranwachsende. Die Auswirkungen eines Strafverfahrens in jungem Alter können besonders prägend sein. Dank der speziellen Regelungen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), das in vielen Teilen - unter anderem was die Bestrafung anbelangt- vom StGB abweicht, ist mit einer optimalen Verteidigung ein Ergebnis erreichbar, durch das das weitere Leben des Jugendlichen nicht nachhaltig negativ und im besten Fall sogar positiv beeinflusst wird. 






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